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GEG

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales Regelwerk in Deutschland, das die energetischen Anforderungen an Gebäude festlegt. Es vereint die bisherigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG). Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Energieeffizienz und Wärmeschutz

Ein wesentlicher Bestandteil des GEG ist die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Dies umfasst Maßnahmen zur Wärmedämmung, die Nutzung effizienter Heizungs- und Lüftungssysteme sowie die Minimierung von Wärmebrücken. Die Anforderungen an den Wärmeschutz werden durch den sogenannten U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) beschrieben, der die Wärmedurchlässigkeit eines Bauteils angibt. Ein niedriger U-Wert bedeutet eine gute Dämmwirkung.

Das GEG fördert den Einsatz erneuerbarer Energien zur Deckung des Energiebedarfs von Gebäuden. Hierzu zählen unter anderem Solarthermie, Photovoltaik, Biomasse und Geothermie. Gebäude müssen einen bestimmten Anteil ihres Energiebedarfs durch erneuerbare Energien decken, was durch die Installation entsprechender Anlagen erreicht werden kann.

Primärenergiebedarf

Der Primärenergiebedarf eines Gebäudes ist ein weiterer zentraler Aspekt des GEG. Er berücksichtigt nicht nur den Endenergiebedarf, sondern auch die vorgelagerte Energie, die zur Bereitstellung der Endenergie benötigt wird. Der Primärenergiebedarf wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) angegeben und muss bestimmte Grenzwerte einhalten.

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