Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wurde in Deutschland eingeführt, um den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung von Gebäuden zu fördern. Dieses Gesetz verpflichtet Bauherren und Gebäudeeigentümer, einen bestimmten Anteil des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Ziel des EEWärmeG ist die Reduktion von Treibhausgasemissionen und die Förderung nachhaltiger Energiequellen.
Im Kontext der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) spielt das EEWärmeG eine entscheidende Rolle, da die Integration erneuerbarer Energien in die Wärmeversorgung eine technische Herausforderung darstellt. Hier müssen Ingenieurinnen und Ingenieure innovative Lösungen entwickeln, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig eine effiziente und zuverlässige Wärmeversorgung sicherzustellen.
Ein typisches Beispiel für die Umsetzung des EEWärmeG in Wohnungen ist die Installation von Wärmepumpen. Diese Systeme nutzen Umgebungswärme (aus Luft, Wasser oder Erde) und wandeln sie in nutzbare Heizenergie um. Die Integration solcher Systeme erfordert eine genaue Planung und Dimensionierung durch TGA-Fachkräfte, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig eine nachhaltige Wärmeversorgung zu gewährleisten.
Das EEWärmeG trat erstmals im Jahr 2009 in Kraft und wurde seitdem mehrfach novelliert, um den aktuellen Entwicklungen und technischen Fortschritten Rechnung zu tragen. Die Einführung des Gesetzes war ein bedeutender Schritt in der deutschen Energiepolitik, da es die Verbreitung erneuerbarer Energien im Wärmesektor erheblich förderte. Die kontinuierliche Anpassung des Gesetzes zeigt den dynamischen Charakter der Energiewende und die Notwendigkeit, gesetzliche Rahmenbedingungen an neue Technologien und Marktgegebenheiten anzupassen.